Wie ihr Geld von der Stiftung bekommt –

der richtige Weg zum Antrag

„Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein erfolgreicher Sportverein in XYZ. Als kleiner Dorfverein haben wir nicht viel Geld, weil unsere Beiträge sehr niedrig sind. Nun brauchen wir einen neuen Kunstrasenplatz. Kann uns da die Stiftung helfen?“

So ähnlich lauten manche Mails, die wir erhalten. Solche Anfragen zeigen, dass da vorher niemand auf der Website der Stiftung war. Da findet ihr nämlich die Förderrichtlinien mit allen Hinweisen darauf, was die Stiftung fördern kann. Außerdem gibt es da zum Download auch das Antragsformular, das ihr benutzen solltet. Und hier ist der Link zu beiden Formularen:

https://westfalen-sport-stiftung.de/gefoerdert-werden

Ein bisschen Arbeit muss schon sein!

Nun kann ich mir gut vorstellen, wie da manche stöhnen: „Puh, so viel Papierkram! Geht das nicht einfacher?“

Es stimmt, ein Antrag an die Westfalen Sport-Stiftung braucht schon einige Vorbereitung. Das ist übrigens bei anderen Stiftungen oder öffentlich-rechtlichen Organisationen nicht anders. Zwei Gründe gibt es dafür: das allgemeine Stiftungsrecht und der individuelle Stiftungszweck. Beide müssen wir beachten, beide sind unsere Orientierungsrahmen. Deshalb verlangen wir von den Antragstellern, dass sie ihre Anträge möglichst gut begründen und ihre Ziele möglichst genau beschreiben. Denn eure Ziele müssen unseren Zielen entsprechen, und umgekehrt – wir wollen mit unseren Zielen möglichst nah bei euch sein.

Unsere Förderrichtlinien

Unsere Förderrichtlinien sind so etwas wie die Leitplanken auf dem Weg. Je genauer ihr sie lest, desto weniger kommt es zu Kollisionen!

Wichtig ist vor allem Punkt 3, da steht nämlich, was „insbesondere“ förderungsfähig ist. Stellt euch vor, ihr könntet jetzt zusehen, wie ich einen dicken Stift nehme und einzelne Begriffe unterstreiche:

  • „innovative Projekte“,
  • „Vereinsjugendarbeit“,
  • „Schulen und Sportvereine“,
  • „sportrelevante Themen“,
  • „Breiten- und Gesundheitssport“.

Manchmal steht in einem Antrag: Wir wollen neue Mini-Tore für die Jugendmannschaften kaufen, dafür brauchen wir euren Zuschuss. Tut uns leid, sagen wir dann, das entspricht nicht den Richtlinien! Tore zu ersetzen, das gehört zur normalen Vorsorge, für die der Verein selbst verantwortlich ist.

Oder: Unsere Übungsleiter müssen ihre Lizenz erneuern, bitte finanziert uns den Lehrgang! Tut uns leid, sagen wir auch dann, das entspricht ebenfalls nicht den Richtlinien! Wenn ein Verein qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter beschäftigt, dann muss er auch für die Erneuerung der Lizenzen sorgen.

Das Zauberwort lautet meistens „innovativ“. Das bedeutet nun nicht, dass ihr etwas völlig Neues erfinden müsst. Aber wenn euer Verein z.B. bisher noch nie inklusive Angebote für Menschen mit Behinderungen gemacht hat, dann wäre ein solches neues Angebot grundsätzlich förderungsfähig. Das gilt auch für die erstmalige Zusammenarbeit z.B. mit Grundschulen, für die ihr vielleicht zusätzliche Ausrüstung benötigt.

Besonders beeindruckt sind wir, wenn ein Verein uns schreibt: „Wir sind dabei, unsere Zukunft neu zu gestalten. Dabei verfolgen wir die und die Ziele, dabei entstehen besondere finanzielle Aufwendungen und dabei brauchen wir Unterstützung.“ So etwas passt sehr gut zu den Zielen der Westfalen Sport-Stiftung!

Der Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports im Allgemeinen und des Fußball- und Leichtathletiksports im Besonderen, vor allem in Vereinen und in Schulen. Aber nicht in Nord-, Ost- oder Süddeutschland, sondern ausschließlich in Westfalen. Genauer gesagt sind die Mitgliedsvereine des Fußball- und Leichtathletikverbands Westfalen förderberechtigt.

Insbesondere sollen der Kinder-, Jugend- und Vereinssport sowie Maßnahmen der sportspezifischen Jugend- und Bildungsarbeit, der Integration und der Inklusion, der Völkerverständigung, der Gewalt- und Extremismusprävention und des Kinder- und Jugendschutzes gefördert werden.

So haben wir es als Vorstand entsprechend unserer Satzung formuliert. Mit dieser Bestimmung wollen wir möglichst klar und für Vereine möglichst genau beschreiben, was die Stiftung darf und was sie will. Wir können nicht nach Belieben über Stiftungsmittel verfügen. Das Stiftungsrecht gibt uns dafür enge Grenzen vor, die in der Satzung der Stiftung sehr klar definiert sind.

Wenn ihr nun in den Richtlinien der Stiftung und in der Satzung sucht, dann werdet ihr etwas sehr Wichtiges herausfinden. Die Stiftung hat nämlich keinesfalls die Aufgabe, den Spielbetrieb zu sichern oder „normale“ Wettkämpfe zu finanzieren oder das, was der Verein nach seiner Satzung sowieso tun muss. Es geht also vor allem darum, dass euer Antrag einen sinnvollen und nachhaltigen Zweck jenseits der berühmten "Sicherung des Spielbetriebs" darstellt. Mehr darüber lest ihr in unserem Artikel „Projekte sinnvoll planen“ auf der Website der Stiftung.

Euer Antrag

Nehmen wir an, dass ihr eine tolle Projektidee habt. Wir nehmen weiter an, dass diese Idee nicht nur in einem einzelnen Kopf existiert, sondern dass ihr darüber gemeinsam gebrütet und gestritten habt. Und wir nehmen an, dass am Ende eine gemeinsame Vorstellung davon entstanden ist, was ihr tun wollt. Dann habt ihr die entscheidende Etappe hinter euch gebracht.

Für euren Antrag müsst ihr, wie immer bei solchen Planungen, die unvermeidbaren W-Fragen beantworten:

• Was wollen wir tun? Was wollen wir erreichen?

• Wann geht es los? Wann wollen wir fertig sein?

• Wem dient das Projekt? Für welche Zielgruppe ist es gedacht?

• Welche Wirkungen erzielt das Projekt?

• Wie wollen wir es durchführen?

• Wie hoch sind die Kosten? Wie finanzieren wir es?

• Wer ist für die Durchführung verantwortlich? Wer ist daran beteiligt?

• Wie wird der Erfolg gemessen und wie wird er dokumentiert?

Die Antworten auf diese Fragen gebt ihr entweder im Antragsformular selbst oder ihr verfasst eine kurze, aussagekräftige Beschreibung und fügt sie dem Antrag bei. Und dann – ab die Post! Am besten per Mail an info@westfalen-sport-stiftung.de!

Viel Erfolg dabei!

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